KFZ Prüfstelle - Paragraph57a Überprüfung
Es ist wieder soweit. Fast hätten Sie es vergessen. Aber ein Brief von uns hat sie erinnert. Die jährliche "Pickerlüberprüfung" ist wieder fällig.
Die Bremsen gehören gecheckt, die Radaufhängungen und die Reifen überprüft, etc. etc.
Alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Punkte werden von uns sorgfältig unter die Lupe genommen, damit Sie wieder ein Jahr sicher unterwegs sind.
Allfällige Reparaturen können nach Rücksprache sofort behoben werden. Für eine etwaige "Nachprüfung" werden keine Kosten nachverrechnet!